Auf dieser Seite stelle ich Ihnen jeden Monat aktuelle Entscheidungen, die von allgemeinem Interesse ist, insbesondere aus dem Gebiet des Verkehrsrechts, vor.
Fahrzeugschadenermittlung: Internetrecherche
Urteil des Amtsgerichtes Weilheim vom 15.07.2008, Az. 1 C 322/08
Ein Sachverständiger, der mit der Einstellung eines Gutachtens zur Schadensfeststellung an einem Unfallfahrzeug beauftragt wird, ist lediglich dazu verpflichtet, Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt einzuholen. Eine Ermittlung von Angeboten an spezialisierten Restwertaufkäufern ist für den Unfallgeschädigten nicht zumutbar und deshalb auch im Rahmen der Erstellung des Sachverständigengutachtens nicht erforderlich (§ 259 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Tipp: Wenn die Versicherung den höheren Restwert, den ein spezialisierter, nicht regionaler Restwertkäufer
unterbreitet, vom Wiederbeschaffungswert abzieht, so braucht dies der Geschädigte
nicht zu akzeptieren! Erforderlichenfalls muss der ungerechtfertigt abgezogene Betrag eingeklagt werden!